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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.11.2003 - II-104/03 - 1 Ss 150/03, II-104/03, 1 Ss 150/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23985
OLG Hamburg, 11.11.2003 - II-104/03 - 1 Ss 150/03, II-104/03, 1 Ss 150/03 (https://dejure.org/2003,23985)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.11.2003 - II-104/03 - 1 Ss 150/03, II-104/03, 1 Ss 150/03 (https://dejure.org/2003,23985)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. November 2003 - II-104/03 - 1 Ss 150/03, II-104/03, 1 Ss 150/03 (https://dejure.org/2003,23985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision gegen Verurteilung wegen Betruges durch Unterlassen (Unterstützungsbetrug); Irrtümliche Weiterzahlung von Arbeitslosengeld trotz Mitteilung der Arbeitsaufnahme; Nichtunterrichtung des Arbeitsamts über rechtsgrundlose Zahlungseingänge; Ausnutzung eines bereits ...

  • Judicialis

    StGB § 13 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 1; ; StPO § 264 Abs. 1; ; SGB I § 60 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrug durch Unterlassen bei Bezug von Sozialleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2003 - II-104/03
    Bei wirksamer, aber irrig motivierter (Fehl-)Überweisung beinhaltet die Abhebung des Geldes grundsätzlich keine Täuschung des Überweisenden (vgl. BGHSt 39, 392; Lackner/Kühl, StGB, 24. Aufl., § 263 Rdn. 9); speziell die Abhebung einer Unterstützungsleistung enthält keine konkludente Vortäuschung, dass die Voraussetzungen für die Unterstützung noch vorliegen bzw. vorgelegen haben (vgl. Tröndle/Fischer StGB, 51. Aufl., § 263 Rdn. 23).

    d) Ob über § 60 Abs. 1 SGB I hinaus zusätzliche ungeschriebene Mitwirkungspflichten als Nebenpflicht aus dem Sozialleistungsverhältnis - etwa wegen dessen jedenfalls bei sich wiederholendem Bezug von Leistungen gegebenen Charakters als Dauerschuldverhältnis (eher anders wohl OLG Köln in NJW 1984, 1979, 1980 mit Verneinung eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitsamt und Leistungsempfänger; siehe auch BGHSt 39, 392, 399) - bestehen, erscheint für den hier in Rede stehenden Zusammenhang wegen der in § 60 Abs. 1 S. 1 und S. 2 SGB I ausdrücklich getroffenen Normierungen fraglich und kommt allenfalls bei Rechtsmissbrauch in Betracht (ebenso Seewald in KassKomm, Sozialversicherungsrecht, vor §§ 60 - 67 SGB I Rdn. 10, 11).

    e) Auch andere Garantenstellungen scheiden hier aus, etwa aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. näher OLG Köln, a.a.O.; siehe auch BGHSt 39, 392, 400 f).

  • OLG Köln, 07.02.1984 - 1 Ss 876/83
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2003 - II-104/03
    Vielmehr nutzt der Abhebende lediglich den bei den Mitarbeitern des Arbeitsamtes bereits bestehenden Irrtum aus; dieses Verhalten wird von § 263 StGB nicht erfasst (vgl. OLG Köln in NJW 1984, 1979 m.w.N.).

    d) Ob über § 60 Abs. 1 SGB I hinaus zusätzliche ungeschriebene Mitwirkungspflichten als Nebenpflicht aus dem Sozialleistungsverhältnis - etwa wegen dessen jedenfalls bei sich wiederholendem Bezug von Leistungen gegebenen Charakters als Dauerschuldverhältnis (eher anders wohl OLG Köln in NJW 1984, 1979, 1980 mit Verneinung eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitsamt und Leistungsempfänger; siehe auch BGHSt 39, 392, 399) - bestehen, erscheint für den hier in Rede stehenden Zusammenhang wegen der in § 60 Abs. 1 S. 1 und S. 2 SGB I ausdrücklich getroffenen Normierungen fraglich und kommt allenfalls bei Rechtsmissbrauch in Betracht (ebenso Seewald in KassKomm, Sozialversicherungsrecht, vor §§ 60 - 67 SGB I Rdn. 10, 11).

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2003 - II-104/03
    Eine Tat in diesem prozessualen Sinn ist definiert als einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der sich von anderen ähnlichen oder gleichartigen unterscheidet und innerhalb dessen der Straftatbestand verwirklicht ist bzw. sein soll; maßgeblich ist, ob nach natürlicher Auffassung ein einheitlicher Lebensvorgang vorliegt (vgl. BGHSt 32, 215, 216; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 264 Rdn. 1, 2 m.w.N.).
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2003 - II-104/03
    Satz 1 setzt einen Antrag auf Sozialleistungen oder deren Empfang ("erhält"; gemeint sind Fälle, in denen eine Leistung bereits erbracht oder festzustellen ist, so Begründung zum Regierungsentwurf eines SGB-AT in BT-Drs. 7/868 S. 33) voraus, also ein schon laufendes Leistungs(prüfungs)verfahren.
  • OLG Köln, 17.12.2002 - Ss 470/02

    Erfüllung des Tatbestands des Betruges durch den unberechtigten Bezug von

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2003 - II-104/03
    Der in § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I normierten Mitwirkungspflicht ist erst genüge getan, wenn die Anzeige dem für Leistungsbewilligung und -widerruf zuständigen Mitarbeiter des Arbeitsamtes zugeht (vgl. OLG Köln, a.a.O.., und in NStZ 2003, 374).
  • OLG Hamm, 13.01.1987 - 5 Ss 1368/86

    Betrug durch Unterlassen (§ 263 StGB, § 60 SGB I, § 10 LandesblindenG)

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2003 - II-104/03
    Diesem Verständnis steht die im Revisionsverfahren ergangene Entscheidung des OLG Hamm vom 13. Januar 1987 (in NJW 1987, 2245) nicht entgegen; dort ist die Anwendung des § 60 Abs. 1 S. 2 SGB I dahingestellt geblieben, weil der zu beurteilende Sachverhalt zeitlich vor Inkrafttreten der Ergänzung lag.
  • OLG Zweibrücken, 14.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 37/17

    Betrug durch Unterlassen: Mitteilungspflicht des Erben über den Tod eines

    Eine Garantenpflicht aus Treu und Glauben nach § 242 BGB scheidet hier mangels Feststellungen zu einem besonderen Vertrauensverhältnis ebenso aus (vgl. OLG Naumburg, NStZ 2017, 293 [294]; KG, a. a. O., Rn. 14 = NZS 2013, 186 [188] m. w. N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. November 2003 - II-104/03 - 1 Ss 150/03, juris, Rn. 24; OLG Düsseldorf, NJW 1987, 853f.; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 263, Rn. 41; a. A. noch OLG Hamm, NJW 1987, 2245).

    Zum Teil wird zumindest die Einleitung eines entsprechenden Verwaltungsverfahrens für erforderlich gehalten (OLG Naumburg, NStZ 2017, 293 [294]; KG, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 3 Ws 381/12 - 141 AR 303/12, juris, Rn. 5ff. = NZS 2013, 186 [187]; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. November 2003 - II-104/03 - 1 Ss 150/03, juris, Rn. 15ff.; Fischer, a. a. O., Rn. 40b, 40d; Bringewat, a. a. O.; Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Auflage 2014, § 263, Rn. 21; Hefendehl, in: MüKo-StGB, 2. Auflage 2014, § 263, Rn. 181; Hoyer, in: SK-StGB, 7. Auflage, 2004, § 263, Rn. 58; Mandla, NZWiSt 2012, 353).

  • OLG Braunschweig, 07.01.2015 - 1 Ss 64/14

    Garantenstellung aus § 60 Abs. 1 SGB I durch Mitwirkungspflichten des zur

    Sie setzt darüber hinaus nicht die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zur Rückgewähr der Leistungen voraus, wie das teilweise (KG, Beschluss vom 27.07.2012, 3 Ws 381/12 = NZS 2013, 186, 187 f. Rn. 4; OLG Hamburg, Beschluss vom 11.11.2003, 1 Ss 150/03, juris, Rn. 16; Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 21; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 263 Rn. 40 c; Hefendehl in Münchner Kommentar, StGB, 2. Aufl. § 263 Rn. 181) gefordert wird.

    Der Wortlaut des § 60 Abs. 1 S. 2 SGB I, der die entsprechende Anwendung von § 60 Abs. 1 S. 1 SGB I anordnet, deutet im Gegensatz zur Ansicht des Kammergerichts (KG, Beschluss vom 27.07.2012, 3 Ws 381/12 = NZS 2013, 186, 187 f. Rn. 5) und des Oberlandesgerichts Hamburg (OLG Hamburg, Beschluss vom 11.11.2003, 1 Ss 150/03, juris, Rn. 19) nicht auf das Erfordernis eines bereits laufenden Erstattungsverfahrens.

    Die Abweichung der Senatsentscheidung von jener des Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 11.11.2003, 1 Ss 150/03) zwingt im Rahmen der Sprungrevision nicht zur Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 GVG (zur Divergenzvorlage in solchen Fällen: BGHSt 35, 14, 16).

  • OLG München, 31.10.2007 - 4St RR 159/07

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Empfängers von Sozialleistungen nach Änderung

    Teilt ein Empfänger von Sozialleistungen der zuständigen Behörde eine Änderung der für die Leistungsgewährung maßgeblichen Verhältnisse mit, leistet jedoch die Behörde irrtümlich weiterhin, so kommt gleichwohl eine Strafbarkeit des Betroffenen wegen Betrugs durch Unterlassen in Betracht, wenn er den zuständigen Sachbearbeiter nicht über den Irrtum aufklärt (im Anschluss an OLG Köln NStZ 2003, 374; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Wistra 2004, 151).

    Dieses Verhalten stellt sich vielmehr als ein bloßes Ausnutzen eines bei den Bediensteten der Bundesagentur für Arbeit bereits bestehenden Irrtums dar, das von § 263 StGB nicht erfasst wird (OLG Köln NJW 1984, 1979; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg wistra 2004, 151 jeweils m.w.N.).

    Der Leistungsempfänger hat dann die Pflicht, die Mitteilung in geeigneter Form zu wiederholen und auf diese Weise zu gewährleisten, dass der zuständige Bedienstete von den veränderten Umständen unverzüglich Kenntnis erhält (vgl. OLG Köln NJW 1984, 1979; OLG Köln NStZ 2003, 374; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg wistra 2004, 151 ; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 263 Rn. 23a).

  • OLG Köln, 11.08.2009 - 83 Ss 54/09

    Betrug durch Unterlassung der Mitteilung der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

    Es ist daher in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass die Verletzung der Pflicht aus § 60 Abs. 1 SGB I eine Täuschungshandlung darstellen kann (SenE v. 23.09.2005 - 81 Ss 52/05 - SenE v. 17.12.2002 - Ss 470/02 - = NStZ 2003, 374 = StraFo 2003, 144; SenE v. 07.02.1984 - 1 Ss 876/83 - = NJW 1984, 1979; OLG Hamburg, wistra 2004, 151 [152]; OLG Stuttgart, NJW 1986, 1767 [1768]; Cramer/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 263 Rz. 21; Fischer, StGB, 56. Aufl. 2009, § 263 Rz. 23; Tiedemann, in: Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl. 2005, § 263 Rz. 57).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2012 - 3 RVs 31/12

    Betrug durch Unterlassen; Nichtmeldung des Todes eines Rentners; Entgegennahme

    b) Grundsätzlich ist das bloße Ausnutzen eines Irrtums oder Versehens nicht als Täuschung im Sinne des § 263 StGB zu werten ( BGHSt 39, 398; OLG München , NStZ 2009, 15 6; OLG Hamburg , wistra 2004, 151), selbst wenn der Empfänger Kenntnis von der Nichtberechtigung hat.
  • KG, 27.07.2012 - 3 Ws 381/12

    Betrug durch Unterlassen: Pflicht eines Erben zur Anzeige des Todes des

    Diese wird nämlich erst wirksam, wenn der Leistungsträger ein Erstattungsverfahren einleitet (KG, Beschluss vom 16. Januar 1995 - 4 Ws 288/94 - in Übereinstimmung mit einem entsprechenden Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin; OLG Hamburg, wistra 2004, 151, 152 f., mit zustimmender Anmerkung Peglau, wistra 2004, 316, 317; Hefendehl in: Münchener Kommentar zum StGB, § 263 Rn. 154; Hoyer in: Systematischer Kommentar zum StGB, 60. Lfg., 7. Auflage, § 263 Rn. 58; Kindhäuser in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Kommentar zum StGB, 3. Auflage, § 263 Rn. 159; Jung in: Eichenhofer/Wenner, Kommentar zum SGB 1, 1V, X, § 60 Rn. 18; Mrozynski, SGB 1, 4. Auflage, § 60 Rn. 42; weitergehend Bringewat, NStZ 2011, 131 ff., der bei § 60 Abs. 1 SGB I eine Garantenpflicht generell verneint; a.A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. März 2012 - 3 RVs 31/12 - in Juris Rn. 8 ff.; AG Tiergarten, DAngVers 1988, 469 f., mit zustimmender Anmerkung Bonz, DAngVers 1988, 470; Möhlenbruch, NJW 1988, 1894 f.; Joussen in: Kreikebohm/Spellbrink/Walter-mann, Kommentar zum Sozialrecht, 2. Auflage, § 60 SGB I, Rn. 3. Unklar insoweit Tiedemann in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage, § 263 Rn. 57, der einerseits die Auffassung vertritt, dass die Abhebung von irrtümlich nach dem Tod des Berechtigten gezahlten Rentenbeträgen keinen Betrug durch Unterlassen darstelle, andererseits aber anmerkt, dass der Erbe verpflichtet sei, den Tod des Berechtigen dem Versicherungsträger anzuzeigen.).
  • BGH, 07.03.2019 - AK 5/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen

    Eine Garantenpflicht des K. ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I i.V.m. § 9 Abs. 3 AsylbLG , wonach derjenige, der Sozialleistungen erhält, alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen hat (so auch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und die herrschende Meinung in der Literatur: vgl. OLG München, Urteil vom 31. Oktober 2007 - 4St RR 159/07, NStZ 2009, 156 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. März 2012 - III- 3 RVs 31/12, NStZ 2012, 703 ; OLG Köln, Urteil vom 11. August 2009 - 83 Ss 54/09, NStZ-RR 2010, 79 ; zu § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I auch OLG Hamburg, Beschluss vom 11. November 2003 - II-104/03, wistra 2004, 151 ; Fischer, StGB , 66. Aufl., § 263 Rn. 40; BeckOK StGB/Beukelmann, § 263 Rn. 22; MüKoStGB/Hefendehl, 3. Aufl., § 263 Rn. 198; anders: Bringewat, NStZ 2011, 131 ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5897
OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03 (https://dejure.org/2004,5897)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.04.2004 - 1 Ss 150/03 (https://dejure.org/2004,5897)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. April 2004 - 1 Ss 150/03 (https://dejure.org/2004,5897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz gemäß Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wegen Verfahrensverzögerung durch die Staatsanwaltschaft; Einlegung einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung ohne sachlichen Grund

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StPO § 313 § 335 Abs. 3
    Verfahrensverzögerung durch Einlegung einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft ohne sachlichen Grund

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1887
  • NZV 2004, 421
  • NZV 2004, 540
  • StV 2004, 431
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen berücksichtigt, dass das Verfahren nach Erlass des tatrichterlichen Urteils in erheblicher Weise unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 MRK durch die Justizbehörden verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 f.; OLG Stuttgart Justiz 2002, 375; dass. Beschluss vom 23.10.2003, 5 Ss 409/03; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2004, 3 Ss 9/04).

    Der Senat hat zur Vermeidung einer weiteren Verfahrensverzögerung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu BGH NStZ 1997, 29 m.w.N) in der Sache selbst entschieden und wegen des erheblichen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot die in Anbetracht der Einkommenssituation des Angeklagten denkbar mildeste Sanktion - der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben der vom Senat angeregten Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO nicht zugestimmt - verhängt, den Angeklagten nach § 59 StGB verwarnt und die Verhängung einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je Euro 50 für die Dauer von zwei Jahren vorbehalten.

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Dies hat der Senat vorliegend bejaht, wobei neben dem Zeitablauf von mehr als fünfzehn Monaten bis zur Vorlage der Akten ergänzend zu berücksichtigen war (vgl. hierzu BVerfG NJW 2003, 2897 ff.; BGH NStZ-RR 2002, 219), dass die Tat nunmehr annähernd drei Jahre zurück liegt, was in Anbetracht des Tatvorwurfs - fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr - eine gemessen an anderen gleichartigen Verfahren durchaus außergewöhnlich lange Gesamtdauer darstellt.
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Einen Verstoß gegen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO stellt diese tatsächliche und versehentliche Behinderung des Zugangs aber nicht dar, da den Tatrichter hieran kein Verschulden trifft, wozu auch eine fehlende Überwachung von Gerichtspersonal gehören würde (BGHSt 21, 72 f.; 22, 297 ff.; NStZ 1995, 143 f.).
  • BGH, 09.02.1982 - VI ZR 59/80

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Straße laufenden Kindes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Es bestehen nämlich besondere, über die allgemeine Sorgfaltspflichten (vgl. BGH NJW 1986, 184 f.; BGH NZV 1992, 360 f.; BGH NJW 1982, 1149) hinausgehende besondere Anforderungen, wenn sich der Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug in einer so genannten "Spielstraße" (verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325) bewegt.
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Einen Verstoß gegen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO stellt diese tatsächliche und versehentliche Behinderung des Zugangs aber nicht dar, da den Tatrichter hieran kein Verschulden trifft, wozu auch eine fehlende Überwachung von Gerichtspersonal gehören würde (BGHSt 21, 72 f.; 22, 297 ff.; NStZ 1995, 143 f.).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 79/02

    Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Dies hat der Senat vorliegend bejaht, wobei neben dem Zeitablauf von mehr als fünfzehn Monaten bis zur Vorlage der Akten ergänzend zu berücksichtigen war (vgl. hierzu BVerfG NJW 2003, 2897 ff.; BGH NStZ-RR 2002, 219), dass die Tat nunmehr annähernd drei Jahre zurück liegt, was in Anbetracht des Tatvorwurfs - fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr - eine gemessen an anderen gleichartigen Verfahren durchaus außergewöhnlich lange Gesamtdauer darstellt.
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    In diesem Fall verlangt § 42 Abs. 4 a StVO vom Kraftfahrer zunächst, dass er Schrittgeschwindigkeit - etwa 4 bis 7 km/h (OLG Köln VRS 69, 382 f.) - einhält (Nr. 2) und Fußgänger weder gefährdet noch behindert sowie, wenn nötig, wartet (Nr. 3).
  • BGH, 05.05.1992 - VI ZR 262/91

    Beobachtungspflicht bei Annäherung eines Kindes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Es bestehen nämlich besondere, über die allgemeine Sorgfaltspflichten (vgl. BGH NJW 1986, 184 f.; BGH NZV 1992, 360 f.; BGH NJW 1982, 1149) hinausgehende besondere Anforderungen, wenn sich der Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug in einer so genannten "Spielstraße" (verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325) bewegt.
  • OLG Frankfurt, 18.06.1999 - 25 U 129/98

    Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Aufgrund dieser in einem verkehrsberuhigten Bereich bestehenden Besonderheit ist es einem hier durchfahrenden Kraftfahrer abzuverlangen, dass er sich - jedenfalls dort, wo es nach den örtlichen Gegebenheiten in Frage kommt - auch auf die Möglichkeit einrichtet, dass zunächst noch nicht sichtbare Personen, insbesondere Kinder, plötzlich die Fahrbahn betreten könnten (vgl. OLG Frankfurt DAR 1999, 543 f.; OLG Köln VRS 36, 360 f.; OLG Braunschweig NJW 1963, 2038).
  • BGH, 28.11.1994 - 5 StR 611/94

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Öffentlichkeitsgrundsatz - Versehen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
    Einen Verstoß gegen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO stellt diese tatsächliche und versehentliche Behinderung des Zugangs aber nicht dar, da den Tatrichter hieran kein Verschulden trifft, wozu auch eine fehlende Überwachung von Gerichtspersonal gehören würde (BGHSt 21, 72 f.; 22, 297 ff.; NStZ 1995, 143 f.).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 22/84

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers bei Entgegenkommen von Kindern auf

  • OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 Ss 409/03

    Jugendstrafverfahren: Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs durch das

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2004 - 3 Ss 9/04

    Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Erlass des tatrichterlichen Urteils;

  • OLG Braunschweig, 01.07.1963 - Ss 103/63
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Auch die bewusste Schließung der Tür durch einen Gerichtswachtmeister begründet keinen Verstoß gegen § 169 Abs. 1 S. 1 GVG, wenn das erkennende Gericht kein Verschulden (auch keine fehlende Überwachung des fraglichen Gerichtswachtmeister) trifft, insbesondere wenn eine (grundsätzlich eingehaltene) Dienstanweisung besteht, die Tür nicht vor Ende aller Sitzungen zu verschließen (zu § 338 Nr. 6 StPO OLG Karlsruhe, BeckRS 9998, 40367 unter 1.a.).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

    Auch die bewusste Schließung der Tür durch einen Gerichtswachtmeister begründet keinen Verstoß gegen § 169 Abs. 1 S. 1 GVG, wenn das erkennende Gericht kein Verschulden (auch keine fehlende Überwachung des fraglichen Gerichtswachtmeister) trifft, insbesondere wenn eine (grundsätzlich eingehaltene) Dienstanweisung besteht, die Tür nicht vor Ende aller Sitzungen zu verschließen (zu § 338 Nr. 6 StPO OLG Karlsruhe, BeckRS 9998, 40367 unter 1.a.).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Überschreiten der "mäßigen Geschwindigkeit"

    Auch noch nicht sichtbare Fahrradfahrer können jederzeit - etwa aus einer Seitenstraße oder aus einer Ausfahrt - in diese einfahren (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 421 zur "Spielstraße"), wobei sie - auch wenn sie bei Einfahrt in die Fahrradstraße die Vorfahrtsregeln beachten müssen - regelmäßig darauf vertrauen werden, dass in der Fahrradstraße eine "mäßige" Geschwindigkeit herrscht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 7 A 10976/11

    Keine weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Pater-Fröhlich-Straße in

    Dies gilt auch für spielende Kinder, zumal für Fahrzeugführer in verkehrsberuhigten Bereichen die besondere Sorgfaltspflicht besteht, sich auf plötzlich auftauchende Kinder einzustellen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1887; König, a. a. O., § 42 StVO Rn. 181, jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03

    Abgrenzung von Erpressung und Bestechung bei Entgegennahme einer Gegenleistung

    Bei seiner Entscheidung hat der Senat dabei von Amts wegen berücksichtigt, dass seit der letzten tatrichterlichen Entscheidung ein Zeitraum vom etwa 18 Monaten verstrichen ist und der Angeklagte diese erhebliche Verzögerung nicht zu vertreten hat (vgl. ausführlich hierzu Senat NZV 2004, 421 f. m.w.N. = StV 2004, 431 f. = NJW 2004, 1887 f.).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04

    Beweisführung zum Nachtrunk - Trunkenheitssymptome und Schweigen des Angeklagten

    Anders als in der besonderen Verfahrenskonstellation, die der Entscheidung des Senats vom 14.April 2004 im Verfahren ­ 1 Ss 150/03 ­ (vgl. NZV 2004, S. 431 f.) zugrunde gelegen hat, bedurfte die Berufung der Staatsanwaltschaft hier freilich keiner Annahme durch das Berufungsgericht, um als zulässig angesehen zu werden (vgl. § 313Abs. 1 StPO).
  • KG, 12.03.2008 - 2 Ss 264/07

    Verwendung des Begriffs "Schrittgeschwindigkeit" im Tatbestand eines Urteils

    Daran hält er nicht mehr fest, sondern sieht als Schrittgeschwindigkeit eine solche von 4 bis 7 km/h an [vgl. OLG Köln VRS 68, 382 ; OLG Düsseldorf NZV 1993, 158; OLG Stuttgart VRS 70, 49, 50 ; OLG Karlsruhe NJW 2004, 1887 [OLG Karlsruhe 14.04.2004 - 1 Ss 150/03] ; OLG Brandenburg, DAR 2005, 570; Burmann in Jagow/ Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht 20. Aufl., StVO § 3 Rdn. 69].

    Da an das Verhalten des den verkehrsberuhigten Bereich befahrenden Kraftfahrers besondere, über die allgemeine Sorgfaltspflicht hinausgehende Anforderungen zu stellen sind [vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 421 [OLG Karlsruhe 14.04.2004 - 1 Ss 150/03] ], ist es ihm zumutbar seine Geschwindigkeit nicht an seinem Tachometer, sondern an derjenigen sich auf derselben Straße fortbewegenden Fußgänger auszurichten [vgl. OLG Köln a.a.O.].

  • LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Nach dem Sprachgebrauch wäre darunter die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Fußgängers zu verstehen (so OLG Karlsruhe, NZV 2004, 421; OLG Köln VRS 68, 382 - 4 bis 7 km/h; OLG Bremen, DAR 2005, 570 - bis 7 km/h).
  • LG Saarbrücken, 20.07.2007 - 13 A S 13/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Aufgrund dieser in einem verkehrsberuhigten Bereich bestehenden Besonderheit ist es einem sich durch einen solchen Bereich bewegenden Kraftfahrer abzuverlangen, sich - jedenfalls dort, wo es nach den örtlichen Gegebenheiten in Frage kommt - auch auf die Möglichkeit einzurichten, dass zunächst noch nicht sichtbare Personen, insbesondere Kinder, plötzlich die Fahrbahn betreten könnten (vgl. OLG Frankfurt/Main DAR 99, 543; OLG Karlsruhe DAR 2004, 538).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - Ss (B) 22/07

    Öffentlichkeitsgrundsatz: Verletzung im Falle eines unmittelbar an die

    Hingegen begründet allein das Verschulden nachgeordneter Bediensteter wie des Protokollführers oder des Wachtmeisters die Rechtbeschwerde nicht (vgl. LR-Hanack, a.a.O., § 338 Rn. 113; BGHSt 22, 297, 299; BayObLGSt 1994, 41; B. vom 28. August 2001 - 1 St RR 93/01 - zit. nach juris; BayObLG VRS 87, 139; OLG Hamm StV 2002, 474, 476; OLG Karlsruhe NZV 2004, 421; OLG Rostock B. vom 6. März 2003 - 2 Ss (OWi) 249/00 I - zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.07.2003 - 1 Ss 150/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,59413
OLG Jena, 08.07.2003 - 1 Ss 150/03 (https://dejure.org/2003,59413)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.07.2003 - 1 Ss 150/03 (https://dejure.org/2003,59413)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 1 Ss 150/03 (https://dejure.org/2003,59413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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